Was ist eine "kirchliche Lehrerlaubnis"?
Der Religionsunterricht wird nach Grundgesetz und Landesverfassung "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt". Das wirkt sich u.a. darin aus, dass die Kirchen eine Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht vergeben. Im evangelischen Bereich heißt diese Lehrerlaubnis "Vocatio", im katholischen Bereich "missio canonica".
Eine Bedingung für die Erteilung der Lehrerlaubnis erlangen Sie durch Ihr Studium des Faches evangelische bzw. katholische Theologie/Religionspädagogik. Ggf. sind daneben weitere Bedingungen relevant. Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Umstände (z.B. Kirchen-/Gemeindezugehörigkeit) unsicher sind, ob Sie die Lehrerlaubnis erhalten können, informieren Sie sich über die nachfolgenden Links und nehmen ggf. Kontakt zur zuständigen Stelle auf - je früher, desto besser.
Informationen zur kirchlichen Lehrerlaubnis
Informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen der Landeskirche bzw. Diözese, in deren Bereich Sie als Referendar*in und Lehrer*in tätig werden wollen.
Für die Gegend um Schwäbisch Gmünd - und damit vermutlich für die meisten von Ihnen - sind die Evangelische Landeskirche in Württemberg bzw. die (katholische) Diözese Rottenburg-Stuttgart zuständig.
Informationen erhalten Sie unter anderem im Rahmen der (verbindlichen) kirchlichen Studienbegleitung - aber auch z.B. über die oben gesetzten Links, unter denen Sie bei Bedarf auch Ansprechpartner finden.
Nächste Termine eintägiges Kompaktseminar (Evangelisch) im Haus Birkach
13.03.2024, 09.00 -17.00
20.03.2024, 09.00 - 17.00
21.03.2024, 09.00 - 17.00
Das Anmeldefenster für die drei Seminartermine befindet sich auf unserer Website: Kirchliche Begleitung für Studierende (kirche-und-religionsunterricht.de)